Wohn- und Pflegeheim Maria Hilf Burg Setterich

Besuchskonzept

Unser Besuchskonzept

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 27.08.2020

 

Terminabsprachen
Alle Angehörigen sind über die Besuchsmöglichkeit und die Besuchszeiten informiert. Die Besucher vereinbaren Besuchstermine. Dies geschieht in der Regel telefonisch  unter 02401 600-3360. Die Anmeldung kann wochentags von 08.00 – 15.00 Uhr erfolgen.

 

Häufigkeit und Dauer der Besuche
Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen im Bewohnerzimmer bzw. maximal vier Personen im Außenbereich beschränkt.

 

Besucherscreening und Besuchsregister
Bei allen Besucherinnen und Besuchern wird ein Kurzscreening inkl. Temperaturmessung durchgeführt. Der Besuch wird anhand der Screeningliste des RKI erfasst. Diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.

 

Hygieneregeln

  • Jedem Besucher sind die Hygieneregeln durch Aushang bekannt (werden auf Wunsch gerne persönlich ausgehändigt).
  • Jeder Besucher führt eine gründliche Händedesinfektion durch.
  • Jeder Besucher trägt einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Die Besucher haben einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einzuhalten. Sofern während des Besuchs Bewohner und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen und vorher sowie hinterher eine gründliche Händedesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich.
  • Während des Besuchs tragen damit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

 

Zugangsrechte weiterer Personen
Seelsorger, Dienstleister zur medizinisch-pflegerischen Versorgung (Podologe, Therapeut etc.) und zur weiteren Grundversorgung (Friseure, Fußpflege) erhalten unter Beachtung der Hygienevorgaben eine Zutrittsmöglichkeit in die Einrichtung. Ebenso Besuche, die aus Rechtsgründen erforderlich sind. Hier erfolgt ebenfalls ein Kurzscreening inkl. Temperaturmessung sowie die Erfassung im Besuchsregister. Eine vorherige Terminabsprache ist wünschenswert.

 

Verlassen der Einrichtung
Die Bewohner/innen dürfen die Einrichtung alleine oder mit Besuchern bzw. Mitarbeitern verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der CoronaschutzVO für den öffentlichen Bereich halten. In diesem Fall tragen die Bewohner/innen sowie deren Begleitung die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Als Dauer des Verlassens sind grundsätzlich sechs Stunden täglich ohne anschließende Isolierung zugelassen.

 

Verhaltensregeln

  • Die Besucher halten sich an die Vorgaben des Personals
  • Die Besucher müssen während der gesamten Zeit des Besuches einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Die Besucher dürfen keinen Kontakt zu anderen Personen der Einrichtung haben
  • Die Besucher halten die Hygieneregeln ein
  • Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann der Besucher aus der Einrichtung verwiesen werden (Hausrecht)

Einbindung des NutzerbeiratesMit dem Beirat der Nutzerinnen und Nutzer wurde das Konzept in der Beiratssitzung am 04.09.2020 besprochen.Information der AngehörigenDas Konzept kann hier eingesehen werden, zusätzlich wird das Konzept den Angehörigen übersandt.

 

Setterich, 07.09.2020
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wohn- und Pflegeheim Maria Hilf Burg Setterich